In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft (in Deutschland geregelt in § 13b UStG) wird auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet und spielt international – insbesondere innerhalb Europas – wie auch zunehmend national eine sehr wichtige Rolle. Ihr Referent erläutert in dem Online-Seminar den Stand der Rechtslage und geht dabei insbesondere auch auf die aktuellen Änderungen ein. Anhand von praxisorientierten Fallbeispielen zeigt er u. a. folgende Aspekte des Reverse-Charge-Verfahrens anschaulich auf:
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.