Am 28.11.2014 hat der Bundesrat die neue Betriebssicherheitsverordnung und die damit verbundenen Änderungen in der Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Die neuen Regelungen sind am 1.6.2015 in Kraft getreten. Damit Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten können, informiert Sie unser Referent Hartmut Karsten darüber, wo es wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen BetrSichV gibt und wo die bisherigen Vorgaben unverändert weitergelten.

Inhalte des Online-Seminars
  • Anlass: Warum wurde die BetrSichV neu gefasst?
  • Neue Struktur der BetrSichV
  • Was gilt unverändert weiter?
  • Wesentliche Änderungen, z. B. konkretere Bestimmungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Ausblick: unbeantwortete Fragen und zukünftige Änderungen

Ihr Referent:

Hartmut Karsten, ehem. Referatsleiter für geräte- und anlagenbezogenen Arbeitsschutz im Arbeits- und Sozialministerium in Sachsen-Anhalt, 2003 bis 2012 Mitglied im Ausschuss für Betriebsicherheit.

Zielgruppen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Beauftragte im Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutzbeauftragte
  • Umweltschutzbeauftragte
  • Sicherheitsbeauftragte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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