Der seit 1.1.2015 zu zahlende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde und seine zahlreichen Umsetzungsprobleme beschäftigen derzeit die Unternehmen. In unserem 2-teiligen Online-Seminar besprechen Christoph Tillmanns (VRiLAG) und RA Thomas Muschiol alle relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Problemstellungen. Gegenstand von Teil 2 des Seminars sind:
Inhalte des Online-Seminars
- Fälligkeit des Mindestlohns und Zeitkontenregelungen - Besonderheiten für 'Mindestlohnzeitkonto'
- Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
- Problemfälle Praktikanten (Definition Praktikant, Ausnahmen von Mindestlohnanspruch, Unterschied zur SV-rechtlichen Beurteilung)
- Problemfälle geringfügig Beschäftigte
- Problemfälle Ehrenamt
- Sonstige Ausnahmen vom Mindestlohnanspruch
- Neue Meldepflichten
- Neue Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte und in den Branchen mit Sofortmeldepflicht
- Regelung durch Verordnungen
- Haftung für die Mindestlohnzahlung durch beauftragte Unternehmen (Haftung für alle Unternehmen oder nur für Subunternehmer? Umfang der Haftung und Bußgeld)
- Zusammenfassung: Welche neuen Anforderungen ergeben sich durch den Mindestlohn für die Personalarbeit?
Der erste Teil dieses Seminar findet am 3.3.2015, 10 Uhr statt. Melden Sie sich am besten gleich an!
Zielgruppen
- Personalreferent
- HR-Manager
- Unternehmensjuristen
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.