Der seit 1.1.2015 zu zahlende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde und seine zahlreichen Umsetzungsprobleme beschäftigen derzeit die Unternehmen. In unserem 2-teiligen Online-Seminar besprechen Christoph Tillmanns (VRiLAG) und RA Thomas Muschiol alle relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Problemstellungen. Gegenstand von Teil 2 des Seminars sind:

Inhalte des Online-Seminars
  • Fälligkeit des Mindestlohns und Zeitkontenregelungen - Besonderheiten für 'Mindestlohnzeitkonto'
  • Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
  • Problemfälle Praktikanten (Definition Praktikant, Ausnahmen von Mindestlohnanspruch, Unterschied zur SV-rechtlichen Beurteilung)
  • Problemfälle geringfügig Beschäftigte
  • Problemfälle Ehrenamt
  • Sonstige Ausnahmen vom Mindestlohnanspruch
  • Neue Meldepflichten
  • Neue Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte und in den Branchen mit Sofortmeldepflicht
  • Regelung durch Verordnungen
  • Haftung für die Mindestlohnzahlung durch beauftragte Unternehmen (Haftung für alle Unternehmen oder nur für Subunternehmer? Umfang der Haftung und Bußgeld)
  • Zusammenfassung: Welche neuen Anforderungen ergeben sich durch den Mindestlohn für die Personalarbeit?

Der erste Teil dieses Seminar findet am 3.3.2015, 10 Uhr statt. Melden Sie sich am besten gleich an!

Zielgruppen
  • Personalreferent
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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