Der seit 1.1.2015 zu zahlende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde und seine zahlreichen Umsetzungsprobleme beschäftigen derzeit die Unternehmen. In unserem 2-teiligen Online-Seminar besprechen Christoph Tillmanns (VRiLAG) und RA Thomas Muschiol alle relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Problemstellungen. Gegenstand von Teil 1 des Seminars sind:
Inhalte des Online-Seminars
- 8,50 EUR ist nicht alles - weitere Gesetze, die einen (höheren) Mindestlohn regeln
- Der neue Mindestlohn - Überblick
- Notwendigkeit von Vertragsänderungen
- Der Zoll prüft! Kontrolle der Zahlung des Mindestlohn (Was erwartet den Arbeitgeber bei einer Prüfung? Anforderungen an die vorzulegenden Dokumente)
- Folgen von Verstößen gegen das MiLoG (straf- und sv-rechtlich)
- Welche Zeiten sind mit Mindestlohn zu vergüten?
- Sonderformen der Arbeit wie z. B. Bereitschaftsdienst und Mindestlohn
- Berechnung des Mindestlohns: Welche Vergütungsbestandteile dürfen angerechnet werden?
- Zulagen, Gratifikationen, Sachleistungen, Boni?
- Der Mindestlohn als Stundenlohn - was ist mit anderen Vergütungszeiträumen?
- Umrechnung des Monatslohns, Jahresarbeitszeitregelungen
- Unverzichtbarkeit des Mindestlohns - Folgen für Ausschlussfristen
Der zweite Teil dieses Seminar findet am 18.3.2015, 10 Uhr statt. Melden Sie sich am besten gleich an!
Zielgruppen
- Personalreferent
- HR-Manager
- Unternehmensjuristen
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.