Der seit 1.1.2015 zu zahlende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde und seine zahlreichen Umsetzungsprobleme beschäftigen derzeit die Unternehmen. In unserem 2-teiligen Online-Seminar besprechen Christoph Tillmanns (VRiLAG) und RA Thomas Muschiol alle relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Problemstellungen. Gegenstand von Teil 1 des Seminars sind:

Inhalte des Online-Seminars
  • 8,50 EUR ist nicht alles - weitere Gesetze, die einen (höheren) Mindestlohn regeln
  • Der neue Mindestlohn - Überblick
  • Notwendigkeit von Vertragsänderungen
  • Der Zoll prüft! Kontrolle der Zahlung des Mindestlohn (Was erwartet den Arbeitgeber bei einer Prüfung? Anforderungen an die vorzulegenden Dokumente)
  • Folgen von Verstößen gegen das MiLoG (straf- und sv-rechtlich)
  • Welche Zeiten sind mit Mindestlohn zu vergüten?
  • Sonderformen der Arbeit wie z. B. Bereitschaftsdienst und Mindestlohn
  • Berechnung des Mindestlohns: Welche Vergütungsbestandteile dürfen angerechnet werden?
  • Zulagen, Gratifikationen, Sachleistungen, Boni?
  • Der Mindestlohn als Stundenlohn - was ist mit anderen Vergütungszeiträumen?
  • Umrechnung des Monatslohns, Jahresarbeitszeitregelungen
  • Unverzichtbarkeit des Mindestlohns - Folgen für Ausschlussfristen

Der zweite Teil dieses Seminar findet am 18.3.2015, 10 Uhr statt. Melden Sie sich am besten gleich an!

Zielgruppen
  • Personalreferent
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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